Mit Beginn der Corona-Pandemie wurden im März 2020 verschiedene Rahmenbedingungen für die Bürgschaftsbanken angepasst, um Unternehmen in der Krisenzeit in einem umfangreicheren Rahmen mit Bürgschaften unterstützen zu können. Unter anderem wurde der Bürgschaftshöchstbetrag auf € 2,5 Mio. erhöht. Die Corona-Sonderbedingungen laufen nun zum 30. April 2022 aus. Für Anträge ab dem 01.05.2022 wird sich der Bürgschaftshöchstbetrag wieder auf € 1,25 Mio. reduzieren.
Im Zuge der Corona-Sonderbedingungen wurde der Geschäftsführung der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz eine Eigenkompetenz bis zu einem Bürgschaftsobligo von T€ 250 gewährt. Diese Eigenkompetenz entfällt nun wieder, allerdings konnte mit den Rückbürgen-Vertretern eine neue Regelung gefunden werden. Bürgschaftsanträge bis zu einem Bürgschaftsobligo von T€ 250 (bestehend + neu) können ab 01.05.2022 in einem kleinen Umlaufverfahren entschieden werden. Neben der Zustimmung der Geschäftsführung der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ist lediglich noch die positive Votierung des Rückbürgen-Vertreters erforderlich. Bei diesem Umlaufverfahren sind wir an keine festen Sitzungstermine gebunden.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Ansprechparter/Innen des Neugeschäfts jederzeit gerne zur Verfügung.