Logo Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz

Anmeldung

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Finanzierungsportal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

Bürgschaftsprogramm

Agrar-Bürgschaft

  • Finanzierungsanlässe: Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Tätige Beteiligungen, Investitionen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasingfinanzierungen

  • Bürgschaftshöchstbetrag: max. 750.000 € (je Vorhaben)

  • Verbürgungsgrad: wahlweise 50% oder 70% (für alle Verwendungszwecke)

Das Bürgschaftsprogramm ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Eine neue Agrar-Bürgschaft wird aktuell ausgearbeitet. Sobald wieder Anträge möglich sind, werden Sie es hier erfahren.

Agrar-Bürgschaft – mit dem Fokus auf der Landwirtschaft

AgrarBuergschaft.JPG

Bildschirmfoto 2021-07-22 um 14.18.52.png

Die Agrar-Bürgschaft richtet sich an die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe unter Ihren Kunden. Sie kann genutzt werden, um Programmdarlehen der landwirtschaftlichen Rentenbank zu verbürgen. Unterstützt wird dies durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF). Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website www.agrar-buergschaft.de.

Bitte beachten Sie, dass das maximale Agrar-Bürgschaftsvolumen aktuell nahezu voll ausgeschöpft ist. Bitte sprechen Sie uns deshalb im Vorfeld zu einer Antragsstellung an, inwieweit noch eine Förderung möglich ist.

Förderung

Wer wird gefördert?
Landwirte, Weinbauunternehmen, Fischzuchtbetriebe, Forstwirtschaftsbetriebe und Betriebe des nicht gewerblichen Gartenbaus deren Vorhaben in Rheinland-Pfalz durchgeführt wird.

Es werden sowohl bestehende Betriebe als auch Übernahmen/Nachfolge und Existenzgründungen gefördert.

Was wird gefördert?
Verbürgt werden alle Finanzierungs- und Existenzgründungsvorhaben (Investitionen und Betriebsmittel). Hierzu zählen u.a. Nachfolgen und Übernahmen, Erwerb von Flächen oder Geschäftsanteilen, Neubau sowie Um- und Ausbau von Betrieben. Auch Modernisierung und Rationalisierung kann über eine Agrar-Bürgschaft gefördert werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungen und Umschuldungen.

Die Kredite können entweder über die Landwirtschaftliche Rentenbank refinanziert sein oder ab sofort können auch Hausbankmittel verwendet werden.

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Im Agrar-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von wahlweise 50% oder 70% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. T€ 750).

Konditionen

Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit ist analog der Kreditlaufzeit, jedoch maximal 10 Jahre - Ausnahme: bei Betriebsmittelrahmen/-linien beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre. Auf Anfrage kann die Bürgschaft anschließend mit der hälftigen Bürgschaftsquote (25% bzw. 35%) weitergeführt werden.

Bearbeitungsgebühr
Es fällt keine Bearbeitungsgebühr an.

Bürgschaftsprovision
Die Konditionen richten sich nach dem risikogerechten Zinssystem und an der Höhe der Bürgschaftsquote.
50 % Bürgschaftsquote: 0,5 % - 2,2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrags
70 % Bürgschaftsquote: 0,6 % - 2,5 % p.a. des valutierenden Kreditbetrags

Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.

Antrag

Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.

Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.

Weitere Bürgschaftsprogramme

Das könnte Sie auch interessieren

/ Programme

EINFACH & EFFIZIENT

Zur optimalen Finanzierung

Finden Sie in nur drei Schritten eine passgenaue Finanzierung & Förderung:

1.

Online Finanzierungsanfrage ODER Bürgschaftsauftrag erstellen

2.

Unterlagen digital übermitteln

3.

Passende Finanzierungs- und Förderangebote erhalten

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2 Millionen nicht überschreiten darf. Für Bürgschaften über € 2 Millionen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zuständig.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nur über das Programm Bürgschaft Direkt möglich.

Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen. Wir können anschließend eine Rückmeldung über eine generelle Fördermöglichkeit geben.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. In den entsprechenden Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar.