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Bürgschaftsprogramm

Bürgschaft Classic

  • Finanzierungsanlässe: Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Tätige Beteiligungen, Investitionen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasingfinanzierungen

  • Bürgschaftshöchstbetrag: max. 2.000.000 € (für alle Kreditarten)

  • Verbürgungsgrad: max. 80 % (für alle Verwendungszwecke)

Bürgschaft Classic – so vielseitig wie ihre Kunden

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Die Bürgschaftsbank unterstützt mit ihren Ausfallbürgschaften Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Rheinland-Pfalz gründen bzw. investieren. Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz verbürgt Hausbankendarlehen und -avale sowie Förderkredite jeglicher Art.

Förderung

Wer wird gefördert?
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Im Classic-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von bis 80% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. 2,0 Mio. €).

Konditionen

Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit liegt bei Investitionen bei max. 15 Jahre (Ausnahme: bauliche Investitionen bis 23 Jahre). Bei Betriebsmittel-Verbürgungen liegt die Laufzeit bis 10 Jahren. Bei Kontokorrent- und Avalkrediten individuelle Ausgestaltung bis zu 8 Jahren, spätestens nach 4 Jahren jährliche Reduzierung des Bürgschaftsobligos während der Restlaufzeit.

Bearbeitungsgebühr
1,5 % des Kreditbetrags, mindestens 450 €

Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Bürgschaft Classic fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1,5% des valutierenden Kreditbetrags an.

Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.

Antrag

Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.

Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2 Millionen nicht überschreiten darf. Für Bürgschaften über € 2 Millionen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zuständig.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nur über das Programm Bürgschaft Direkt möglich.

Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen. Wir können anschließend eine Rückmeldung über eine generelle Fördermöglichkeit geben.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. In den entsprechenden Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar.