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Die Wegbereiter für starke Ideen.

Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ist eine Selbsthilfeeinrichtung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft und stärkt Unternehmen bei der Kreditaufnahme und steht als verlässlicher Risikopartner an der Seite der Banken.

Beantragt ein Unternehmen bei seiner Hausbank einen Kredit und es fehlen Sicherheiten, kommt die Bürgschaftsbank ins Spiel. Denn für Banken sind Finanzierungen bei schwachen oder fehlenden Sicherheiten trotz eines guten Geschäftskonzeptes häufig nicht einfach darzustellen. Auch entstehen bei wachstumsstarken Unternehmen, die jede Bank gerne begleiten möchte, schnell Blankoanteile, die weitere Finanzierungen einengen. In diesen Fällen sind wir ein verlässlicher Risikopartner für die Hausbanken. Vielfach wird mit uns eine tragfähige Finanzierung erst möglich.

„Kein Erfolg versprechendes Vorhaben darf an fehlenden Sicherheiten scheitern.“

Seit dem 2. November 2011 werden die Aktivitäten der früheren Kreditgarantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks (KGG) sowie das bis dahin von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) betreute öffentlich rückverbürgte Bürgschaftsgeschäft bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH gebündelt.

Sie arbeitet mit allen Kreditinstituten zusammen – besonders intensiv aber neben den Sparkassen mit der genossenschaftlichen Bankengruppe. Ihre Gesellschafter sind Kammern, Verbände sowie Institute der privaten Kreditwirtschaft.

Mit ihren passgenauen Programmen unterstützt die Bürgschaftsbank branchenweit Unternehmerinnen und Unternehmer bei ihren zukunftsweisenden Vorhaben – ob Gründung, Unternehmensnachfolge oder Wachstums- und Innovationsprojekte. Sie leistet auf verschiedenen Feldern wichtige Beiträge zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Unternehmen in Rheinland-Pfalz und des Wirtschaftsstandorts.

Zögern Sie nicht, wenden Sie sich an uns!

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2 Millionen nicht überschreiten darf. Für Bürgschaften über € 2 Millionen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zuständig.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nur über das Programm Bürgschaft Direkt möglich.

Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen. Wir können anschließend eine Rückmeldung über eine generelle Fördermöglichkeit geben.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. In den entsprechenden Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar.

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Unsere Finanzierungsexperten beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu den Themen Gründung, Nachfolge, Wachstum und Stabilisierung.

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