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Bürgschaftsprogramm

Agrar-Bürgschaft

  • Finanzierungsanlässe: Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, Investitionen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite

  • Bürgschaftshöchstbetrag: max. 750.000 € (alt und neu)

  • Verbürgungsgrad: wahlweise 50% oder 70% (für alle Verwendungszwecke)

Agrar-Bürgschaft – mit dem Fokus auf der Landwirtschaft

AgrarBuergschaft.JPG

Agrar_EUR

Die Agrar-Bürgschaft richtet sich an die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe. Die von den Deutschen Bürgschaftsbanken übernommenen Agrar-Bürgschaften werden von der Europäischen Union im Rahmen des InvestEU-Fonds unterstützt. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website agrar.ermoeglicher.de.

Förderung

Wer wird gefördert?
Agrar-Betriebe (KMU) der Branchen

  • Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
  • Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Fischerei und Aquakultur
  • dem nicht gewerblichen Gartenbau
  • Weinbau

mit Investitionsort in Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?
Gefördert werden öffentliche Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale für folgende Vorhaben:

  • Existenzgründungen
  • Investitionen für Betriebserweiterungen, z.B. Maschineninvestitionen, Betriebsverlagerungen, Flächenkäufe, Stallinvestitionen, Aufstockung Viehbestand
  • Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Im Agrar-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von wahlweise 50% oder 70% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. T€ 750 - alt und neu).

Konditionen

Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit ist maximal 10 Jahre. Längere Kreditlaufzeiten sind möglich. Auf Anfrage kann in diesen Fällen die Bürgschaft nach den 10 Jahren mit der hälftigen Bürgschaftsquote (25% oder 35%) weitergeführt werden.

Bearbeitungsgebühr
einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,00% des Kreditbetrags, mind. 400€

Bürgschaftsprovision
Die Konditionen richten sich nach dem risikogerechten Zinssystem und an der Höhe der Bürgschaftsquote.
50 % Bürgschaftsquote: 0,6 % - 2,4 % p.a. des valutierenden Kreditbetrags
70 % Bürgschaftsquote: 0,7 % - 3,2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrags

Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.

Antrag

Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.

Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2 Millionen nicht überschreiten darf. Für Bürgschaften über € 2 Millionen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zuständig.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nur über das Programm Bürgschaft Direkt möglich.

Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen. Wir können anschließend eine Rückmeldung über eine generelle Fördermöglichkeit geben.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. In den entsprechenden Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar.