Das Bürgschaftsprogramm ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Eine neue Agrar-Bürgschaft wird aktuell ausgearbeitet. Sobald wieder Anträge möglich sind, werden Sie es hier erfahren.
Agrar-Bürgschaft – mit dem Fokus auf der Landwirtschaft
Die Agrar-Bürgschaft richtet sich an die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe unter Ihren Kunden. Sie kann genutzt werden, um Programmdarlehen der landwirtschaftlichen Rentenbank zu verbürgen. Unterstützt wird dies durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF). Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website www.agrar-buergschaft.de.
Bitte beachten Sie, dass das maximale Agrar-Bürgschaftsvolumen aktuell nahezu voll ausgeschöpft ist. Bitte sprechen Sie uns deshalb im Vorfeld zu einer Antragsstellung an, inwieweit noch eine Förderung möglich ist.
Förderung
Wer wird gefördert?
Landwirte, Weinbauunternehmen, Fischzuchtbetriebe, Forstwirtschaftsbetriebe und Betriebe des nicht gewerblichen Gartenbaus deren Vorhaben in Rheinland-Pfalz durchgeführt wird.
Es werden sowohl bestehende Betriebe als auch Übernahmen/Nachfolge und Existenzgründungen gefördert.
Was wird gefördert?
Verbürgt werden alle Finanzierungs- und Existenzgründungsvorhaben (Investitionen und Betriebsmittel). Hierzu zählen u.a. Nachfolgen und Übernahmen, Erwerb von Flächen oder Geschäftsanteilen, Neubau sowie Um- und Ausbau von Betrieben. Auch Modernisierung und Rationalisierung kann über eine Agrar-Bürgschaft gefördert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungen und Umschuldungen.
Die Kredite können entweder über die Landwirtschaftliche Rentenbank refinanziert sein oder ab sofort können auch Hausbankmittel verwendet werden.
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Im Agrar-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von wahlweise 50% oder 70% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. T€ 750).
Konditionen
Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit ist analog der Kreditlaufzeit, jedoch maximal 10 Jahre - Ausnahme: bei Betriebsmittelrahmen/-linien beträgt die maximale Laufzeit 5 Jahre. Auf Anfrage kann die Bürgschaft anschließend mit der hälftigen Bürgschaftsquote (25% bzw. 35%) weitergeführt werden.
Bearbeitungsgebühr
Es fällt keine Bearbeitungsgebühr an.
Bürgschaftsprovision
Die Konditionen richten sich nach dem risikogerechten Zinssystem und an der Höhe der Bürgschaftsquote.
50 % Bürgschaftsquote: 0,5 % - 2,2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrags
70 % Bürgschaftsquote: 0,6 % - 2,5 % p.a. des valutierenden Kreditbetrags
Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
Antrag
Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.