Agrar-Bürgschaft – mit dem Fokus auf der Landwirtschaft


Die Agrar-Bürgschaft richtet sich an die kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe. Die von den Deutschen Bürgschaftsbanken übernommenen Agrar-Bürgschaften werden von der Europäischen Union im Rahmen des InvestEU-Fonds unterstützt. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auch auf der Website agrar.ermoeglicher.de.
Förderung
Wer wird gefördert?
Agrar-Betriebe (KMU) der Branchen
- Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
- Forstwirtschaft und Holzeinschlag
- Fischerei und Aquakultur
- dem nicht gewerblichen Gartenbau
- Weinbau
mit Investitionsort in Rheinland-Pfalz.
Was wird gefördert?
Gefördert werden öffentliche Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale für folgende Vorhaben:
- Existenzgründungen
- Investitionen für Betriebserweiterungen, z.B. Maschineninvestitionen, Betriebsverlagerungen, Flächenkäufe, Stallinvestitionen, Aufstockung Viehbestand
- Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen
- Betriebsmittelfinanzierungen
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Im Agrar-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von wahlweise 50% oder 70% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. T€ 750 - alt und neu).
Konditionen
Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit ist maximal 10 Jahre. Längere Kreditlaufzeiten sind möglich. Auf Anfrage kann in diesen Fällen die Bürgschaft nach den 10 Jahren mit der hälftigen Bürgschaftsquote (25% oder 35%) weitergeführt werden.
Bearbeitungsgebühr
einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,00% des Kreditbetrags, mind. 400€
Bürgschaftsprovision
Die Konditionen richten sich nach dem risikogerechten Zinssystem und an der Höhe der Bürgschaftsquote.
50 % Bürgschaftsquote: 0,6 % - 2,4 % p.a. des valutierenden Kreditbetrags
70 % Bürgschaftsquote: 0,7 % - 3,2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrags
Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
Antrag
Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.