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Bürgschaften bis zu € 2,5 Mio. möglich

Unterstützung für vom Krieg in der Ukraine betroffene Unternehmen

02.05.2022

Der Krieg in der Ukraine wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Lage von Unternehmen in Deutschland aus.

Damit die von Sanktionen und dem Kriegsgeschehen betroffenen Unternehmen zeitnah Unterstützung erfahren, hat der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt.

Die Bürgschaftsbank RLP unterstützt im Rahmen eines Sonderprogramms kleine und mittlere Unternehmen in RLP, die durch den Krieg in der Ukraine in Schwierigkeiten geraten sind. Das Programm läuft ab sofort, zunächst befristet bis zum 31.12.2022.

Für wen?

Kleine und mittelständische bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU-Definition der EU) einschließlich Betriebe des Gartenbaus sowie Angehörige der Freien Berufe, die von Russlandsanktionen und dem Ukrainekonflikt betroffenen sind und gem. EU-Definition nicht in Schwierigkeiten waren zum 31.12.2021. Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens (Rating-basiert) beträgt maximal 10%.

Wofür?

Die Unterstützung besteht in einer Bürgschaft für Investitions- und Betriebsmittelkredite (Hausbankkredite) bis zu einem Bürgschaftshöchstbetrag von € 2,5 Mio., die benötigt werden aufgrund von:

  • Umsatzrückgang durch einen weggebrochenen Absatzmarkt (Russland, Ukraine, Belarus), gemessen durch den Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre in den Märkten RUS/BLR/UKR am Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (Umsatzanteil von 10 %) oder
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland oder
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte (unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammend) oder
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus oder
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3 % vom Umsatz).

In welchem Umfang?

Der Gesamtkreditbetrag je Unternehmen darf folgende Höchstbeträge nicht überschreiten:

  1. 15 % des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Rechnungsperioden oder
  2. 50 % der Energiekosten in den 12 Monaten vor dem Monat der Einreichung des Bürgschaftsantrags;
  3. in begründeten Fällen etwa einer besonders starken Betroffenheit von den unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen der Aggression und auf der Grundlage einer Selbstauskunft, in der der Liquiditätsbedarf des Begünstigten dargelegt ist, kann der Kreditbetrag erhöht werden, um den Liquiditätsbedarf ab dem Zeitpunkt der Gewährung für die kommenden 12 Monate bei KMU zu decken. Der Liquiditätsbedarf kann sowohl die Betriebskosten als auch die Investitionskosten beinhalten.

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann direkt online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken (https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de) oder über die Hausbank gestellt werden. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank kann unter https://vdb.ermoeglicher.de/mitglieder abgerufen werden. Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Darlegung der Krisen-Betroffenheit sowie die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.

Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Gesprächen mit der EU-Kommission.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/05/2022-05-03-schutzschild-kriegsfolgen.html