Bürgschaft Express – schnell und unkompliziert eine Finanzierung ermöglichen
Die Bürgschaft Express ist ein standardisiertes und beschleunigtes Verfahren für etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Entscheidung über die Gewährung der Bürgschaft innerhalb von fünf Arbeitstagen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
● Der Kreditnehmer ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) / Freiberufler.
● Die zu verbürgende Kreditsumme beträgt max. T€ 150.
● Der zu verbürgende Kredit ist noch nicht gewährt.
● Der Fremdfinanzierungsanteil für das Vorhaben darf max. T€ 300 betragen.
Förderung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen/Angehörige der Freien Berufe, die nachfolgende Kriterien erfüllen:
● Das Ratingergebnis weist eine 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit von max. 3,0 % oder besser aus (KfW 5 / Bonitätsindex 300 Creditreform).
● Positives wirtschaftliches Eigenkapital von mind. 1 € (bei Freiberuflern positiver Vermögenssaldo gem. Selbstauskunft)
● Positives Betriebsergebnis gem. GuV/EÜR von mind. 1 €
● Es müssen mind. zwei Jahresabschlüsse von vollen Geschäftsjahren vorliegen.
● Es liegen keine Kenntnisse über Negativmerkmale vor.
● Erbringung des Kapitaldienstes ist unter Berücksichtigung des neuen Kredites sowie Altkrediten auf Basis der IST-Zahlen gegeben.
● De-minimis-Rahmen ist noch für das neue Vorhaben ausreichend.
Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/ Übernahmefinanzierungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben von etablierten Unternehmen (Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert wesentlich auf Basis der Erfüllung der oben genannten Kriterien.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Im Express-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von bis 60% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. T€ 90 je Vorhaben).
Konditionen
Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit liegt bei Investitionen bei max. 15 Jahre (Ausnahme: bauliche Investitionen bis 23 Jahre). Bei Betriebsmittel-Verbürgungen liegt die Laufzeit bis 10 Jahren. Bei Kontokorrent- und Avalkrediten individuelle Ausgestaltung bis zu 8 Jahren, spätestens nach 4 Jahren jährliche Reduzierung des Bürgschaftsobligos während der Restlaufzeit.
Bearbeitungsgebühr
0,75% des Kreditbetrags, mindestens 250 €
Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Bürgschaft Express fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1,25% des valutierenden Kreditbetrags an.
Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Risiko-Lebensversicherung in Kredithöhe (bei Abhängigkeit des Betriebes von einer Person)
● Sicherheitsübereignung des finanzierten Gutes
● Saldenausgleichsklausel bei Betriebsmittelfinanzierungen
Antrag
Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.