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Bürgschaftsprogramm

Bürgschaft Express

  • Finanzierungsanlässe: Investitionen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasingfinanzierungen

  • Bürgschaftshöchstbetrag: 90.000 € (je Antrag)

  • Verbürgungsgrad: max. 60 % (für alle Verwendungszwecke)

Bürgschaft Express – schnell und unkompliziert eine Finanzierung ermöglichen

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Die Bürgschaft Express ist ein standardisiertes und beschleunigtes Verfahren für etablierte kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erfolgt die Entscheidung über die Gewährung der Bürgschaft innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
● Der Kreditnehmer ist ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) / Freiberufler.
● Die zu verbürgende Kreditsumme beträgt max. T€ 150.
● Der zu verbürgende Kredit ist noch nicht gewährt.
● Der Fremdfinanzierungsanteil für das Vorhaben darf max. T€ 300 betragen.

Förderung

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind bestehende Unternehmen/Angehörige der Freien Berufe, die nachfolgende Kriterien erfüllen:
● Das Ratingergebnis weist eine 1-Jahresausfallwahrscheinlichkeit von max. 3,0 % oder besser aus (KfW 5 / Bonitätsindex 300 Creditreform).
● Positives wirtschaftliches Eigenkapital von mind. 1 € (bei Freiberuflern positiver Vermögenssaldo gem. Selbstauskunft)
● Positives Betriebsergebnis gem. GuV/EÜR von mind. 1 €
● Es müssen mind. zwei Jahresabschlüsse von vollen Geschäftsjahren vorliegen.
● Es liegen keine Kenntnisse über Negativmerkmale vor.
● Erbringung des Kapitaldienstes ist unter Berücksichtigung des neuen Kredites sowie Altkrediten auf Basis der IST-Zahlen gegeben.
● De-minimis-Rahmen ist noch für das neue Vorhaben ausreichend.

Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/ Übernahmefinanzierungen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben von etablierten Unternehmen (Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert wesentlich auf Basis der Erfüllung der oben genannten Kriterien.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Im Express-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von bis 60% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. T€ 90 je Vorhaben).

Konditionen

Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit liegt bei Investitionen bei max. 15 Jahre (Ausnahme: bauliche Investitionen bis 23 Jahre). Bei Betriebsmittel-Verbürgungen liegt die Laufzeit bis 10 Jahren. Bei Kontokorrent- und Avalkrediten individuelle Ausgestaltung bis zu 8 Jahren, spätestens nach 4 Jahren jährliche Reduzierung des Bürgschaftsobligos während der Restlaufzeit.

Bearbeitungsgebühr
0,75% des Kreditbetrags, mindestens 250 €

Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Bürgschaft Express fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1,25% des valutierenden Kreditbetrags an.

Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Risiko-Lebensversicherung in Kredithöhe (bei Abhängigkeit des Betriebes von einer Person)
● Sicherheitsübereignung des finanzierten Gutes
● Saldenausgleichsklausel bei Betriebsmittelfinanzierungen

Antrag

Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.

Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2 Millionen nicht überschreiten darf. Für Bürgschaften über € 2 Millionen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zuständig.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nur über das Programm Bürgschaft Direkt möglich.

Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen. Wir können anschließend eine Rückmeldung über eine generelle Fördermöglichkeit geben.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. In den entsprechenden Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar.