Logo Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz

Anmeldung

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Finanzierungsportal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

Bürgschaftsprogramm

Bürgschaft Premium

  • Finanzierungsanlässe: Investitionen, Betriebserweiterungen, Betriebsmittel, Avalkredite, Leasingfinanzierungen

  • Bürgschaftshöchstbetrag: max. 1.000.000 € (für alle Kreditarten)

  • Verbürgungsgrad: max. 50 % (für alle Verwendungszwecke)

Bürgschaft Premium – günstig und schnell zur Bürgschaft

BuergschaftPremium.JPG

Bürgschaft Premium sind unsere Bürgschaften speziell für Kreditnehmer mit guter Bonität. Für diese Zielgruppe bieten wir Ihnen als Kreditinstitut eine schnelle Bürgschaftsentscheidung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen an.

Förderung

Wer wird gefördert?
Bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Angehörige freier Berufe mit guter Bonität (Ausfallwahrscheinlichkeit bis 0,9 %).

Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/ Übernahmefinanzierungen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben von etablierten Unternehmen (Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Im Premium-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von bis 50% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. 1 Mio. €).

Konditionen

Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit liegt bei Investitionen bei max. 15 Jahre (Ausnahme: bauliche Investitionen bis 23 Jahre). Bei Betriebsmittel-Verbürgungen liegt die Laufzeit bis 10 Jahren. Bei Kontokorrent- und Avalkrediten individuelle Ausgestaltung bis zu 8 Jahren, spätestens nach 4 Jahren jährliche Reduzierung des Bürgschaftsobligos während der Restlaufzeit.

Bearbeitungsgebühr
0,75% des Kreditbetrags, mindestens 250 €

Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Bürgschaft Express fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 0,75% des valutierenden Kreditbetrags an.

Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.

Antrag

Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.

Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.

Weitere Bürgschaftsprogramme

Das könnte Sie auch interessieren

/ Programme

EINFACH & EFFIZIENT

Zur optimalen Finanzierung

Finden Sie in nur drei Schritten eine passgenaue Finanzierung & Förderung:

1.

Online Finanzierungsanfrage ODER Bürgschaftsauftrag erstellen

2.

Unterlagen digital übermitteln

3.

Passende Finanzierungs- und Förderangebote erhalten

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Für welche Vorhaben können keine Bürgschaften beantragt werden?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den KMU-Kriterien nicht "förderfähig" sind. Ebenso ist die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ausgeschlossen.

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Es gilt aber, dass der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang von Bürgschaften € 2 Millionen nicht überschreiten darf. Für Bürgschaften über € 2 Millionen ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zuständig.

Kann man sich auch direkt an die Bürgschaftsbank wenden?

Eine direkte Antragstellung ohne Hausbank ist nur über das Programm Bürgschaft Direkt möglich.

Bürgschaftsanfragen können auch direkt online über unser Finanzierungsportal gestellt werden. Auf der Portallösung können Interessenten ihre Vorhaben Schritt für Schritt darlegen. Wir können anschließend eine Rückmeldung über eine generelle Fördermöglichkeit geben.

Wie wird die Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. In den entsprechenden Fällen auch über eine Leasinggesellschaft. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar.