Bürgschaft Premium – günstig und schnell zur Bürgschaft
Bürgschaft Premium sind unsere Bürgschaften speziell für Kreditnehmer mit guter Bonität. Für diese Zielgruppe bieten wir Ihnen als Kreditinstitut eine schnelle Bürgschaftsentscheidung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen an.
Förderung
Wer wird gefördert?
Bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Angehörige freier Berufe mit guter Bonität (Ausfallwahrscheinlichkeit bis 0,9 %).
Ausgeschlossen ist die Verbürgung von Existenzgründungs-/ Übernahmefinanzierungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben von etablierten Unternehmen (Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Im Premium-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von bis 50% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. 1 Mio. €).
Konditionen
Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit liegt bei Investitionen bei max. 15 Jahre (Ausnahme: bauliche Investitionen bis 23 Jahre). Bei Betriebsmittel-Verbürgungen liegt die Laufzeit bis 10 Jahren. Bei Kontokorrent- und Avalkrediten individuelle Ausgestaltung bis zu 8 Jahren, spätestens nach 4 Jahren jährliche Reduzierung des Bürgschaftsobligos während der Restlaufzeit.
Bearbeitungsgebühr
0,75% des Kreditbetrags, mindestens 250 €
Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Bürgschaft Express fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 0,75% des valutierenden Kreditbetrags an.
Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
Antrag
Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.