Bürgschaft Classic – so vielseitig wie ihre Kunden
Die Bürgschaftsbank unterstützt mit ihren Ausfallbürgschaften Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Rheinland-Pfalz gründen bzw. investieren. Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz verbürgt Hausbankendarlehen und -avale sowie Förderkredite jeglicher Art.
Förderung
Wer wird gefördert?
Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, Forschung und Entwicklung, etc.) die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.
Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.
Wie wird gefördert?
Im Classic-Programm der Bürgschaftsbank werden Bürgschaften in Höhe von bis 80% der ausgereichten Hausbanken- oder Förderdarlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. 2,0 Mio. €).
Konditionen
Laufzeit
Die Bürgschaftslaufzeit liegt bei Investitionen bei max. 15 Jahre (Ausnahme: bauliche Investitionen bis 23 Jahre). Bei Betriebsmittel-Verbürgungen liegt die Laufzeit bis 10 Jahren. Bei Kontokorrent- und Avalkrediten individuelle Ausgestaltung bis zu 8 Jahren, spätestens nach 4 Jahren jährliche Reduzierung des Bürgschaftsobligos während der Restlaufzeit.
Bearbeitungsgebühr
1,5 % des Kreditbetrags, mindestens 450 €
Bürgschaftsprovision
Bei einer Verbürgung im Rahmen der Bürgschaft Classic fällt eine laufende jährliche Bürgschaftsprovision in Höhe von 1,5% des valutierenden Kreditbetrags an.
Besicherung
● Selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters/der Gesellschafter
● Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
Antrag
Die Bürgschaften der Bürgschaftsbank werden im Zuge des Kreditantrags im Hausbankenverfahren bei der Hausbank vor Ort beantragt.
Hinweis:
Alle Anträge, Vordrucke & Formulare finden Sie im Bereich Dokumente.